Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 15.01.1996 - 1-VII-95, 4-VII-95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9845
VerfGH Bayern, 15.01.1996 - 1-VII-95, 4-VII-95 (https://dejure.org/1996,9845)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15.01.1996 - 1-VII-95, 4-VII-95 (https://dejure.org/1996,9845)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15. Januar 1996 - 1-VII-95, 4-VII-95 (https://dejure.org/1996,9845)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,9845) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1812 (Ls.)
  • DÖV 1996, 558
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • VerfGH Bayern, 15.01.2007 - 11-VII-05

    Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke durch Lehrer im Unterricht

    Diese Verfassungsnormen gewährleisten dem Einzelnen einen vor staatlichen Eingriffen geschützten Freiraum, in dem er sich in religiös-weltanschaulicher Hinsicht die Lebensform zu geben vermag, die seiner Überzeugung entspricht (VerfGH vom 15.1.1996 = VerfGH 49, 1/6).
  • VerfGH Bayern, 27.02.2012 - 4-VII-11

    Popularklage: Regelungen über die Ermöglichung des Betriebs von Autowaschanlagen

    Diese Bestimmung schützt die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage lediglich objektivrechtlich als Institution; sie verbürgt jedoch keine subjektiven verfassungsmäßigen Rechte, auf deren Verletzung eine Popularklage in zulässiger Weise gestützt werden könnte (VerfGH vom 9.11.1984 = VerfGH 37, 166/169; VerfGH vom 15.1.1996 = VerfGH 49, 1/6).

    Der Gesetzgeber hat vielmehr bei der Ausgestaltung des Sonn- und Feiertagsschutzes einen weiten Spielraum, innerhalb dessen er zahlreiche Gesichtspunkte und Interessen gegeneinander abzuwägen und gegenläufige Schutzgüter auszugleichen hat, wie insbesondere den Schutzzweck des Art. 147 BV einerseits und die durch Art. 101 BV geschützte Berufs- und allgemeine Handlungsfreiheit andererseits (vgl. VerfGH 49, 1/6 zur Verminderung der Anzahl der staatlich anerkannten Feiertage).

  • VGH Bayern, 22.10.2012 - 22 B 10.2398

    Anwendbarkeit des Feiertagsgesetzes auf Spielhallen, auf in Gaststätten

    Denn sowohl Art. 139 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 (ab hier: Art. 139 WRV), der gemäß Art. 140 GG als Bestandteil des Grundgesetzes fortgilt, als auch Art. 147 BV lassen eine staatliche Anerkennung kirchlicher Feiertage nicht nur zu, sondern verpflichten wegen ihrer Rechtsnatur als institutionelle Garantien (vgl. zu Art. 139 WRV BVerfG vom 9.6.2004 BVerfGE 111, 10/50; zu Art. 147 BV BayVerfGH vom 25.2.1982 VerfGH 35, 10/19; vom 15.1.1996 VerfGH 49, 1/6; vom 27.2.2012 BayVBl 2012, 498 f.) den Gesetzgeber dem Grunde nach auch, eine angemessene Zahl kirchlicher Feiertage entsprechend der in Bayern bestehenden Tradition anzuerkennen und durch gesetzliche Vorschriften zu schützen (BayVerfGH vom 15.1.1996, a.a.O.), wobei ihm freilich ein weiter Spielraum zukommt (BayVerfGH vom 15.1.1996, a.a.O.; vom 27.2.2012, a.a.O.).
  • VerfGH Bayern, 06.06.2011 - 49-IVa-10

    Organstreitverfahren: Schriftliche Anfragen zu sog. Resonanzstudien

    Keine Gewalt darf ein in der Verfassung nicht vorgesehenes Übergewicht über die anderen Gewalten erhalten, und keine Gewalt darf der für die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben erforderlichen Zuständigkeiten beraubt werden (VerfGH vom 15.1.1996 = VerfGH 49, 1/7; VerfGH vom 29.9.2005 = VerfGH 58, 212/248).
  • VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 55-VI-21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht, für das Betreten eines

    Diese Verfassungsnormen gewährleisten dem Einzelnen einen vor staatlichen Eingriffen geschützten Freiraum, in dem er sich in religiösweltanschaulicher Hinsicht die Lebensform zu geben vermag, die seiner Überzeugung entspricht (VerfGH vom 15.1.1996 VerfGHE 49, 1/6; vom 15.1.2007 VerfGHE 60, 1/8; vom 12.3.2007 VerfGHE 60, 52/55; vom 25.6.2010 VerfGHE 63, 83/95).
  • VerfGH Bayern, 21.12.2011 - 3-VII-11

    Ladenöffnung an Sonntagen

    In der Bayerischen Verfassung ist dieser Schutz durch die Institutsgarantie des Art. 147 BV gewährleistet (VerfGH vom 15.1.1996 = VerfGH 49, 1/6).
  • VerfGH Bayern, 12.03.2007 - 8-VII-06

    Vereinbarkeit des Art. 3 Abs. 2 S. 3 Feiertagsgesetz (FTG) mit der Bayerischen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Bayern, 09.10.2009 - 22 ZB 08.756

    Schutz des Totensonntags als stillem Tag; Beatabend am Kirchweihsamstag;

    Die Festsetzung der gesetzlichen Feiertage ist Sache des Landesgesetzgebers, der bei der Abwägung der zahlreichen im Feiertagsrecht zu berücksichtigenden Gesichtspunkte ein Auswahlrecht hinsichtlich der Zahl der Feiertage und in Wahrung der Sinngebung kirchlicher Feiertage eine Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die Intensität des Feiertagsschutzes hat (BayVerfGH vom 25.2.1982 VerfGH 35, 10; vom 15.1.1996 VerfGH 49, 1/5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht